Infrastrukturinvestments sollen attraktiver werden
Im September 2015 hat sich die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA dafür ausgesprochen, qualifizierte Infrastruktur-Investments, die bisher nur über eine Zweckgesellschaft umgesetzt werden konnten, als neue Asset-Klasse einzuführen. Am 30.Juni 2016 hat EIOPA einen Bericht zur Konsultation veröffentlicht.
In diesem Report wird vorgeschlagen, die Definition von Infrastrukturprojekten so anzupassen, dass Infrastrukturunternehmen mit einem vergleichbaren Risikolevel wie qualifizierte Infrastrukturprojekte ebenfalls in Investmententscheidungen berücksichtigt werden können. Bei qualifizierten Infrastruktur-Investments, die ein anderes Risikoprofil aufweisen, sollte ein angepasstes Verfahren integriert werden. So können zum Beispiel über qualifizierende Kriterien, wie eine Mindestdauer der Betriebsjahre, passende Infrastrukturunternehmen identifiziert werden. EIOPA hält dieses Verfahren für notwendig, da bisher unter Solvency II solchen Infrastrukturunternehmen ein schlechteres Risikoprofil zugewiesen wurde, als sie tatsächlich aufweisen. Als Kriterien soll u.a. herangezogen werden, ob die Unternehmen ihren Umsatz hauptsächlich innerhalb des Infrastruktursektors erzielen und ob eine entsprechende Bonitätsstufe vorliegt. EIOPA schlägt außerdem vor, dass die Eigenkapitalanforderungen für Infrastrukturinvestments von aktuell 39 % bzw. 49 % auf 36 % abgesenkt wird. Für Debt-Investments werden keine weiteren Anpassungen vorgeschlagen.
Die Vorschläge der EIOPA wurden an die EU-Kommission weitergeleitet. Es wird davon ausgegangen, dass die Vorschläge zeitnah eingearbeitet werden.
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