01.02.2018 | Märkte

EU-Sachverständigenrat für Sustainable Finance legt Reformvorschläge vor

Die von der EU-Kommission eingesetzte High-Level Expert Group (HLEG) on Sustainable Finance hat am 31. Januar ihren Abschlussbericht mit konkreten Reform- und Umsetzungsvorschlägen für das europäische Finanzsystem vorgelegt. Die EU-Kommission wird auf dieser Grundlage im März 2018 einen Aktionsplan verabschieden, wie Nachhaltigkeit in den EU-Regelwerken verankert werden soll.


Quelle: HLEG

Der Abschlussbericht der Sachverständigen enthält acht zentrale Empfehlungen:
- Einführung eines Klassifizierungssystem für Nachhaltigkeit auf EU-Ebene
- Klarstellung der Pflichten institutioneller Investoren hinsichtlich Langfristigkeit und Nachhaltigkeit (insb. in IORP II, MiFID II, Solvency II sowie UCITS und AIFMD)
- Verbesserung der Transparenzpflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken beginnend mit Klimarisiken
- Entwicklung einer Retail-Strategie, insbesondere für Anlageberatung, Eco-Labels und SRI Mindeststandards
- Entwicklung offizieller EU-Labels und -Standards für nachhaltige Finanzinstrumente, beginnend mit Green Bonds
- Mobilisierung von Kapital für eine nachhaltige, europäische Infrastruktur
- Governance und Leadership: Ausrichtung der Unternehmenskultur im Finanzsektor an langfristigen Zielen
- Ausweitung des Mandats der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) um Nachhaltigkeit und langfristige Risiken

Ziel der Vorschläge ist, die multilateralen Zusagen des Paris Agreements und den Entwicklungsplan 2030 der UN, sowie insbesondere die Sustainable Development Goals, in die europäische Finanzarchitektur zu integrieren. Für Investoren könnte einer der zentralen Vorschläge der Gruppe, die Einführung eines Klassifizierungssystems, von größter Bedeutung sein. Dieses soll Aktivitäten, Assets und Cash Flows definieren, die zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen beitragen. Ein solches "Meta-Framework" auf EU-Ebene sollte durch Schwellenwerte, Reportingsysteme und eine unabhängige Aufsicht strukturiert sein, schlagen die Sachverständigen vor. Hierzu haben die Autoren eine Roadmap erstellt, die darlegt, wie ein solches System schrittweise über verschiedene Wirtschaftssektoren erarbeitet werden könnte.

Ein weiteres Kernthema für institutionelle Investoren ist der Vorschlag eines offiziellen EU Green Bond Standards (EU GBS). Dieser würde einen Code of Conduct, Mindestanforderungen für qualifizierte Assets sowie einheitliche Abläufe für externe Reviews formulieren. Auf dieser Grundlage und in Verbindung mit einem EU-weiten Klassifizierungssystems könnte die Struktur auch auf andere Finanzinstrumente übertragen werden.


Quelle: HLEG

Darüber hinaus beschreibt der Bericht konkrete Ansätze zur Minderung des Drucks auf kurzfristige Erfolge und Renditen, zur Erweiterung von Aktien- und Anleihenbenchmarks um Nachhaltigkeitsparameter, zur Anpassung von Buchhaltungs- und Rechnungslegungsvorschriften sowie zur Förderung von Investments in Energieeffizienz. Ebenfalls wird die Bedeutung von Pensionsfonds und institutionellen Investoren betont, die durch ihren langen Anlagehorizont wichtiges Kapital für die nachhaltige Reform des Finanzsystems bereitstellen können.




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