aba Positionspapier zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen
Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge (aba) hat sich in einem Positionspapier zur Problematik des Rechnungszinses in der deutschen Handelsbilanz getroffen. Angesichts des anhaltenden Niedrigzinsniveaus sind Unternehmen mit rückstellungsfinanzierten Pensionsdirektzusagen durch das deutsche Bilanzrecht gezwungen, größere Rückstellungen zu tätigen, was eine übermäßige Belastung der Unternehmen darstellt. Die Bundesregierung prüft seit mehreren Monaten Änderungen des Handelsrechtes, um diese Problematik zu entschärfen, ohne dass ein kurzfristiges Ergebnis in Sicht wäre.
Beim derzeitigen Verfahren sind die Unternehmen gezwungen, durch den sinkenden Rechnungszins größere Rückstellungen zu tätigen, was ihre Möglichkeiten einschränkt, die Erträge für die Anpassung der Renten aufzuwenden. In den kommenden Jahren zunehmende Belastungen könnten zudem dazu führen, dass arbeitsrechtliche Eingriffe in die Versorgungszusagen erleichtert werden, so dass unter dem Strich die Versorgungsberechtigten der Direktzusagen negativ betroffen wären. Ohnehin spielt nach Ansicht der aba der Rechnungszins keine wesentliche Rolle für die Sicherheit der Direktzusagen, da sie nicht von der Existenz des jeweiligen Unternehmens abhängen, sondern eine Garantiezusage der deutschen Wirtschaft gemeinschaftlich für die Direktzusage einsteht.
Grundsätzlich sieht die aba die Auswirkungen von Änderungen beim HGB-Abschluss auf die Finanzmärkte als äußerst gering an, da hier die internationalen Regelungen nach IFRS maßgeblich sind. Anders sieht dies im Mittelstand aus, wo die schnell sinkenden Rechnungszinsen die Eigenkapitalquote belasten, welche für die Kreditwürdigkeit eine wichtige Größe darstellt.
Angesichts der Tatsache, dass der Rechnungszins keine reale Größe ist und auch keinen Einfluss auf die Höhe der Rentenzahlungen hat, kann die Anpassung ohne Probleme über einen längeren Zeitraum, etwa 15 Jahre, erfolgen. Selbst dann, wenn eine Anpassung des Durchschnittszeitraumes für die Berechnung des Rechnungszinses als nicht sachgerecht angesehen wird, sollte den betroffenen Unternehmen zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden, die Aufwendungen für die Aufstockung der Rückstellungen über einen längeren Zeitraum zu strecken.
In Ausgabe 5|2015 des Absolut|report geht Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater und Vorsitzender des Beirats am Institut für Vorsorge und Finanzplanung in Parkstein, in einem Kommentar auf die Pensionsrückstellungen als unterschätzte Gefahr in deutschen Bilanzen ein und regt dazu an, die gegenwärtige Rechtslage an die Planungsbedürfnisse deutscher Unternehmen anzupassen.