Zweite Konsultation zur Einführung eines neuen Referenzzinses für die Eurozone
Die EZB hat im März 2018 eine zweite Konsultation bezüglich der geplanten Einführung eines neuen Referenzzinssatzes für die Eurozone veröffentlicht. Der neue Referenzzins, der den EONIA ablösen soll, wird nach Auswertung der ersten Konsultation folgende Kriterien erfüllen: Der unbesicherte Übernachtszins soll die Eurozone repräsentieren und wird täglich veröffentlicht. Er basiert auf Transaktionsdaten des unbesicherten, kurzfristigen Geldmarktes und soll die Kreditkosten der Geschäftsbanken abbilden. Dabei basiert der Referenzzins auf Einlagen, die im Gegensatz zu Call Accounts und Wertpapieremissionen weitgehend standardisiert sind, und somit das Risiko von idiosynkratischen Faktoren, die zu Volatilität des Zinses führen, minimieren. Grundlage sind Meldungen der Geschäftsbanken über Transaktionsdaten an die EZB für die Geldmarktstatistik. Anfang 2019 wird der Zinssatz zu Testzwecken erstmals veröffentlicht, die offizielle Veröffentlichung soll vor 2020 beginnen.
Im aktuellen Konsultationspapier werden verschiedene Aspekte zur Hinlänglichkeit der verwendeten Daten, Berechnungsverfahren und dem Verfahren der Veröffentlichung des Zinssatzes diskutiert.
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