Vorschläge für gesetzliche Änderungen bei Hedgefonds in Deutschland
Auf der ?SuperHedge? in Frankfurt brachten die Experten der Hedgefonds-Branche einige Verbesserungsvorschläge zur gesetzlichen Regelung von Hedgefonds in Deutschland. Dr. Henning Starke, Partner bei SJ Berwin LLP, zeigte in seinem Vortrag die in der Praxis auftretenden Probleme von in Deutschland zugelassenen Hedgefonds auf.
Bei Dach-Hedgefonds treten beispielsweise Probleme bei der Rücknahme der Anteile auf, da das Gesetz eine 100-Tages-Frist vorsieht. Diese Frist ist schwierig einzuhalten: Um die Anteilspreisberechnung vorzunehmen, ist der Dach-Hedgefonds zuallererst auf die Preisfeststellung der Single-Hedgefonds angewiesen. Außerdem ist es fraglich, ob eine 100-prozentige Liquidität für die Rückgabe von Anteilen vorgehalten werden muss, oder hier die Möglichkeit der kurzfristigen Kreditaufnahme zugelassen werden sollte, so Starke. Weitere Beschränkungen im Gesetz sind die Begrenzung auf 49% des Fondsvermögens auf Cash-Positionen, die maximale Anlage von 20% der Mittel in einen Fonds und die Vorschrift, dass in nicht mehr als zwei Fonds eines Managers angelegt werden darf.
Für die bevorstehende Reform des Investmentgesetzes wurden von Hennig Starke unter anderem folgende Punkte aufgeführt:
- Notwendigkeit einer Depotbank abschaffen, stattdessen wie in anderen Staaten üblich ein Prime Broker einführen
- eine Erhöhung der Investitionsgrenze in Private Equity von aktuell 30% auf 49%
- ein öffentlicher Vertrieb von Single-Hedgefonds sollte zugelassen werden
- Investments von Privatpersonen ab 25.000,- ? bzw. 50.000,- ? sollten möglich sein
- die 5%-Restriktion für Versicherungen bei der Anlage in Hedgefonds sollte fallen
- der Warnhinweis zum Totalverlust bei Dach-Hedgefonds ist zu überdenken
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