Verordnung über langfristige Investmentfonds in Kraft getreten
Am 8. Juni ist die Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) in Kraft treten und wird ab dem 9. Dezember 2015 gelten, wie aus dem Amtsblatt der EU hervorgeht. Mit der Schaffung dieses neuen Anlageinstruments im Rahmen der AIF-Vorgaben werden Hemnisse für langfristige Investitionen abgebaut. Vor allem Anlagen in Infrastruktur sollen mit dem neuen ELTIF-Fondsbegriff erleichtert werden.
Die Verordnung sieht dazu Anlagemöglichkeiten in festgelegten Vermögenswertkategorien vor. Zu diesen gehören vor allem ungelistete Unternehmen aus klassischen Infrastruktursektoren, etwa Transport und Energie, aber auch aus sozialen Bereichen, wie Krankenhäusern, Schulen oder dem sozialen Wohnungsbau. Ebenfalls möglich sind ELTIF-Anlagen in börsennotierte und nicht börsennotierte, kleine und mittlere Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, Sachwerte und Realvermögen, die eine erhebliche Anfangsinvestition erfordern, sowie nicht börsennotierte Unternehmen, die Eigenkapitalinstrumente ausgeben. Direkte und indirekte Rohstoffinvestment sind nicht zulässig.
Neben den Regelungen der AIFM-Richtlinie gelten für ELTIFs noch weitere Vorschriften, die beispielsweise vorsehen, dass mindestens 70 % des Vermögens in den vorgeschriebenen Kategorien investiert sein müssen. 30 % des Vermögens kann in UCITS-konformen Anlagen investiert sein. Mit der 70%-Regelung wird dafür Sorge getragen, den ELTIFs die nötige Flexibilität im Portfoliomanagement größtenteils illiquider Vermögensgegenstände zu geben. Ebenfalls ist ein vorzeitiges Kündigungsrecht vor dem Ende der Laufzeit ausgeschlossen, Fondsanteile können jedoch am Sekundärmarkt gehandelt werden.