04.11.2008 | BVK

Transparenz-Initiative Private-Equity

Um der anhaltenden Skepsis der Öffentlichkeit entgegenzutreten, haben sich die im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) organisierten Unternehmen entschlossen, das Vertrauen durch erhöhte Transparenz ihrer Transaktionen zu stärken. Zu diesem Zweck wurden von der Arbeitsgruppe "Large Buy-Out" einheitliche Transparenzrichtlinien erarbeitet, die im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung nach dem Grundsatz "comply or explain" umgesetzt werden sollen.

Die Offenlegungsvorschriften, die Anfang Oktober vorgestellt wurden, greifen, sofern ein Portfoliounternehmen (Besitzanteil > 25%) drei der folgenden Kriterien erfüllt.

  • Der Firmenwert ist größer als 750 Mio. Euro
  • Das Unternehmen erwirtschaftet mehr als 30% des Umsatzes in Deutschland
  • Das Unternehmen hat mehr als 1000 Vollzeitbeschäftigte
  • Das Unternehmen ist eine Gesellschaft nach deutschem Recht


Die Portfoliogesellschaften sollen im jeweiligen Jahresbericht offenlegen, durch wen sie kontrolliert werden, welche Rolle die Gesellschaft in der Geschäftsleitung und Aufsicht bei dem Unternehmen einnimmt, die Geschäftsbereiche der Portfoliogesellschaft sowie die Zahl der Mitarbeiter und Umsatzerlöse der Portfoliogesellschaft.

Weiterhin sollen die Beteiligungsunternehmen an einer Verbesserung der Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit arbeiten. Dazu sollen u.a. Internetseiten in deutscher Sprache gestaltet werden, die Informationen zur Firmengeschichte und Investmentphilosophie, zu Beteiligungen und Basisinformationen über die Anleger (Herkunft, Art der Institution) enthalten. Auch die Kommunikation gegenüber den Investoren und Arbeitnehmern solle verbessert werden. Mitarbeiter sollen z.B. zeitnah über strategische Entscheidungen informiert werden.

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