26.09.2011 | Research

Stabilitätsrat und Schuldenbremse auf Länderebene

Die Deutsche Bank untersucht in einem kurzen Research Paper vom 15. September die Haushaltslage der Bundesländer. Mit der Gründung des Stabilitätsrats im Januar 2010 wurde zum ersten Mal eine Institution geschaffen, in der die Budgetpolitik von Bund und Ländern und der Länder untereinander überwacht und koordiniert werden. Der Stabilitätsrat setzt sich aus den Finanzministern der Länder sowie den Bundesministern für Wirtschaft und Finanzen zusammen. In der Oktobersitzung werden die strukturschwachen Bundesländer Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig Holstein erstmals ihre Reformprogramme präsentieren. Hintergrund ist die Einführung der Schuldenbremse, die den Ländern ab 2020 eine Nettokreditaufnahme zur Haushaltsfinanzierung verbietet. Die Entscheidungsgewalt liegt zwar nach wie vor bei den einzelnen Länderregierungen, aber es muss halbjährlich an den Stabilitätsrat über den Fortgang der Maßnahmen berichtet werden.


Quelle: Deutsche Bank

Die Länderhaushalte bleiben demnach noch über Jahre angespannt, wenn die Anstrengungen nicht erhöht werden. Zudem kritisiert die Deutsche Bank, dass die Schuldenbremse an nur einer Größe, der Nettokreditaufnahme ausgerichtet wird. Dennoch bewerten die Autoren die Einrichtung des Stabilitätsrats trotz mangelnder Sanktionsfähigkeit als insgesamt positiv. Allein durch die geschaffene Transparenz und öffentliche Aufmerksamkeit verspricht man sich Anreize.

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