Reformmodell der aba für die betriebliche Altersvorsorge
Die Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersvorsorge (aba) hat in einem Strategiepapier ein Modell zur effizienteren Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vorgestellt. Hintergrund ist, dass in den vergangenen zehn Jahren der Verbreitungsgrad der bAV zwar um zwei Drittel auf 60 % gesteigert werden konnte, jedoch insbesondere in kleineren Betrieben nach wie vor nur eine Minderheit die Möglichkeiten nutzt. Gründe hierfür sind die als zu hoch empfundene Komplexität, mangelnde Nachfrage seitens der Arbeitnehmer, insbesondere bei geringem Einkommen, und Haftungsrisiken für Arbeitgeber. Ziel der Reform müsse es daher sein, die Komplexität zu reduzieren und Fehlanreize zu beseitigen. Hierzu zählen die Etablierung eines eigenständigen Aufsichtsrechts für Einrichtungen der bAV sowie die Abschaffung der Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung im Alter und der Belastung von Betriebsrenten mit vollem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
Quelle: aba
Nach dem Modell der aba zahlen Arbeitgeber maximal 720 Euro im Jahr zulagegefördert in die bAV ein und erhalten hiervon ein Drittel im Rahmen des Lohnsteuerverfahrens zurück, so dass die Nettobelastung nur zwei Drittel beträgt. Alternativ kann dies auch durch eine reine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers erfolgen. Der Arbeitgeberbeitrag ist dabei sozialabgabenfrei, während die späteren Leistungen der bAV steuer- und sozialabgabepflichtig wären. Ebenso wäre der umgekehrte Weg denkbar, dass die Beiträge abgabepflichtig sind, die Leistungen später hingegen nicht. In jedem Falle muss eine Doppelbelastung vermieden werden. Vorteile dieses Modells sind die hohe Zielgenauigkeit, da für alle Arbeitnehmer unabhängig vom Einkommen dieselben Fördergrenzen gelten, die einfache Verwaltung, die geringe Belastung der Arbeitgeber, die Einfachheit des Verfahrens und nicht zuletzt die geringe Belastung des Fiskus. Die Haftungsentbindung der Arbeitgeber, etwa durch die Einbeziehung des Pensions-Sicherungs-Vereins, ist ein weiterer Schritt, die Attraktivität der bAV zu erhöhen.