03.04.2023 | Märkte

Normative Definition von Impact Investing

Die Bundesinitiative Impact Investing spricht sich in einem Positionspapier für eine normative Definition von Impact-Investitionen aus. Kern sind vier Charakteristika für Investitionen mit "Wirkung":

  1. Asset Impact: Real-weltlicher, signifikanter und nettopositiver Impact auf Unternehmens-/Asset-Ebene.
  2. Investoren-Impact: Netto-positiver, signifikanter Impact des Investors auf den Asset Impact durch finanzielle/nichtfinanzielle Unterstützung, Engagement etc.
  3. Intentionalität und Rechenschaft: Eine klare Impact-Intentionalität und Rechenschaft für Impact auf der Grundlage robuster Evidenz.
  4. Impact-Messung und -Management: Ein funktionales Messungs- und-Management-System für real-weltlichen Impact



Quelle: BII - Bundesinitiative Impact Investing


Die Initiative weist darauf hin, dass diese vier Charakteristika ein Abgrenzung  von konventionellen ESG-Ansätzen ermöglichen, wie auch eine Differenzierung der unterschiedlichen Impact-Ansätze.


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