Nationale Gesetzgebungen bremsen AIFM-Harmonisierung aus
Am 22. Juli 2014 ist die AIFM-Richtlinie in Kraft getreten, die unter anderem den grenzüberschreitenden Vertrieb (Passporting) von alternativen Investments im europäischen Binnenmarkt harmonisiert.
Die Anwaltssozietät CMS hat Ende September einen umfangreichen Guide veröffentlicht, der die Passporting-Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten übersichtlich darstellt und analysiert. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass in der Praxis noch eine Reihe nationaler Hürden bestehen, die den grenzüberschreitenden Verkehr alternativer Produkte erschweren und behindern. Beispielsweise wird EU-Inländern beim Passporting von den nationalen Aufsichtsbehörden in Deutschland, Luxemburg und Finnland eine zusätzliche Gebühr abverlangt. In Irland, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien dagegen ist der Vertrieb für EU-Inländer nicht mit einer weiteren Gebührenebene verbunden. Darüber hinaus fordern einige Staaten jährliche regulatorische Gebühren. Weiterhin ist die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in einigen Staaten strenger als in anderen, so dass unter Umständen zusätzliche Compliance-Kosten anfallen. Nach Auffassung der Autoren der Guides stellt die Diversität der nationalen Sonderregelungen für Manager alternativer Investmentfonds (AIF) eine Hürde beim grenzübergreifenden Vertrieb dar.