Luxemburg startet flexibles Fondsvehikel für institutionelle Investoren
Der in Luxemburg Ende 2015 vorgelegte Gesetzentwurf zur Schaffung des neuen RAIF-Fondsvehikels, ist am 14. Juli in Kraft getreten. Der Reserved Alternative Investment Fonds (RAIF) wird nicht von der Luxemburger Finanzaufsicht CSSF überwacht und kann daher schneller und flexibler lanciert werden. Als Manager eines RAIF sind jedoch ausschließlich autorisierte Alternative Investment Fund Manager (AIFM) erlaubt. Eine Regulierung erfolgt daher nur indirekt. Auch hinsichtlich der zulässigen Vermögenswerte innerhalb des RAIF sind keine Grenzen vorgesehen. Das neue Vehikel richtet sich daher speziell an institutionelle Investoren. 
Quelle: Dechert
RAIF können in verschiedenen Rechtsformen mit variablem oder fixem Kapital aufgesetzt werden. Die Besteuerung in Luxemburg entspricht in der Regel dem SIF-Regime. RAIF, die in Risikokapital anlegen, fallen ins Steuerregime des SICAR. In Deutschland erfolgt die Besteuerung in Abhängigkeit der gewählten Rechtsform des RAIF entweder als Personen-Investitionsgesellschaft oder als Kapital-Investitionsgesellschaft. Für bestehende SIF oder SICAR besteht die Möglichkeit der Umwandlung in einen RAIF.