GDV veröffentlicht Praxisleitfaden zur Integration von Nachhaltigkeit in die Kapitalanlage
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat im April eine Broschüre mit unverbindlichen Hinweisen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage veröffentlicht. Darin beschreiben die Autoren mögliche Wege der konkreten Umsetzung im Anlageprozess. Der GDV stellt sechs Ansätze vor: Ausschlusskriterien, Positivlisten, Best-In-Class, Stimmrechtsausübung, ESG-Integration und Nachhaltigkeitsberichterstattung und gibt Orientierungspunkte vor, wie Investoren sich dem Thema nähern können.
Bei der Festlegung von Ausschlusskriterien in der Kapitalanlage können internationale Abkommen beachtet werden, die verbotene oder geächtete Produkte definieren. Dazu zählen etwa Konventionen gegen Bio- und Chemiewaffen sowie Anti-Personenminen und Streubomben. Der GDV rät Versicherern, mit entsprechende Unternehmen in den Dialog zu treten und aktiv eine Verhaltensänderung zu bewirken. Hinsichtlich der Erstellung von Positivlisten bieten der GDV eine Reihe von Fragestellungen an, entlang derer Versicherer die Nachhaltigkeit von Unternehmen überprüfen können.
Quelle: GDV
Darüber hinaus sind Best in Class-Konzepte sowie Best of Class-Konzepte möglich, bei denen nur Unternehmen aus als nachhaltig eingestuften Branchen berücksichtigt werden. Bei Best in Class-Konzepten wird in die nachhaltigsten Unternehmen einer Branche investiert, was aber ermöglicht auch in nicht-nachhaltige Unternehmen zu investieren. Der GDV rät daher, Best of Class-Konzepte zu verfolgen, die stärkeren Wert auf Ausschlusskriterien legen. In Hinblick auf Stimmrechtsausübung und Engagement schlägt der GDV vor, eine eigene interne Richtlinien zu entwerfen, die die Haltung des Versicherers zu verschiedenen Themen festhalten und als Orientierung für Abstimmungen auf Hauptversammlungen dienen.
Schließlich empfiehlt der GDV entlang der gesamten Kapitalanlage auf ESG-Kriterien zurückzugreifen, und diese von der Analyse einzelner Investitionen über den gesamten Portfoliomanagementprozess hinweg, systematisch zu berücksichtigen. Um der Vielzahl von ESG-Definitionen Rechnung zu tragen und ein hohes Maß an Transparenz zu schaffen, empfiehlt der GDV, sich Verbänden und Organisationen anzuschließen, die Erfahrungsaustausch ermöglichen und Richtlinien für Analysen, Entscheidungen und Reporting vorgeben. Dazu zählt der GDV beispielsweise die Principles of Responsible Investing (PRI), den Deutschen Nachhaltigkeitskodex, den United Nations Global Compact oder die United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI).
Abschließend rät der GDV zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, der über die gesetzliche Berichtspflicht zur Corporate Social Responsibility hinausgeht. So wird sichergestellt, dass die im Rahmen der Unternehmensstrategie vorgegeben ESG-Richtlinien im Unternehmen prozessual umgesetzt werden.
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