GDV kritisiert VAG-Novelle zur Umsetzung von Solvency II
In einer umfangreichen Stellungnahme geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Entwurf für die Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ein, durch den die Regelungen von Solvency II in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Grundsätzlich wird der Entwurf als gute Basis begrüßt, allerdings fordert der Branchenverband an einigen Stellen noch Nachbesserungen, da die Regelungen der VAG-Novelle teils deutlich über die Solvency-II-Vorgaben hinausgehen, was der deutschen Versicherungswirtschaft Wettbewerbsnachteile bescheren kann.
So fordert der Verband, dass die nach deutschem Aufsichtsrecht geforderten Zinszusatzreserven besser in den Solvency-Rahmen integriert werden, der ab dem Jahr 2016 ebenfalls die Schaffung einer risikobasierten Vorsorge vorsieht. Kritisiert wird darüber hinaus, dass - abweichend vom Solvency-II-Rahmenwerk - der deutsche Entwurf eine zusätzliche nationale Testierpflicht der Solvabilitätsübersicht durch den Abschlussprüfer vorsieht. Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen sollte sich der deutsche Entwurf möglichst eng an die Vorgaben aus Brüssel anlehnen, um so ein europaweit einheitliches Regelwerk zu schaffen. Auch besteht die Gefahr überbordender Bürokratisierung, da Solvency II zwar die Trennung von Zuständigkeiten und wesentlichen Funktionen vorschreibt, aber dort, wo es sinnvoll ist, etwa bei Versicherungsmathematik und Risikomanagement, durchaus Verzahnungen ermöglicht. Diese Möglichkeiten sollten auch in der deutschen Umsetzung berücksichtigt werden.
Positiv dagegen wird vor dem Hintergrund des vorherrschenden Niedrigzinsniveaus vor allem die Übernahme sämtlicher Maßnahmen für langfristige Garantien aufgenommen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die langfristigen Verpflichtungen der Lebensversicherer im neuen Aufsichtssystem angemessen berücksichtigt werden. Ebenso begrüßt werden die Erleichterungen der Berichtspflichten für kleinere und mittlere Unternehmen.