07.04.2015 | Recht

Erste Übersicht zur geplanten EU-Benchmark-Regulierung

Die Europäische Union hat im Januar den aktuellen Stand der Verhandlungen zur EU-weiten Regulierung von Benchmarks publiziert, die als Folge des LIBOR-Skandals angestoßen wurden. Clifford Chance hat diese bisherigen Ergebnisse hinsichtlich ihrer Konsequenzen für die Marktakteure analysiert. Demnach werden Indexanbieter verpflichtet, alle von ihnen berechneten Indizes zu identifizieren und u.a. Sicherheitsmechanismen zu entwickeln, die die Integrität der verwendeten Daten gewährleisten. Hinzu kommt eine Reihe weiterer Compliance-Maßnahmen, etwa Vermeidung von Interessenskonflikten und Veröffentlichung der Berechnungsmethoden. Nutzer von Benchmarks sind ebenfalls betroffen, da sie für alle verwendeten Produkte schriftliche Pläne vorhalten müssen, wie bei einer deutlichen Veränderung der Benchmark-Zusammensetzung oder deren Einstellung vorgehen würde.


Quelle: Clifford Chance

Problematisch ist, dass der Benchmark-Begriff sehr weit gefasst ist und nicht nur übliche Indizes wie den DAX oder den LIBOR umfasst, sondern daneben auch Faktoren ohne offensichtliches Underlying, wie etwa das Wetter. Unklar ist, ob auch beispielsweise von Banken veröffentliche Darlehenszinssätze unter die Definition fallen. Eine weitere Schwierigkeit kann bei der Verwendung von Benchmarks von außerhalb der EU entstehen, die die entsprechenden EU-Voraussetzungen daher nicht erfüllen. Die finalen Regulierungen sollen im Laufe des Jahres veröffentlicht und vermutlich ab dem Jahr 2016 umgesetzt werden.

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