Eckpunkte eines Risikobegrenzungsgesetzes
Parallel zu dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) hat das Bundeskabinett Eckpunkte eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken festgelegt. Die Maßnahmen des Risikobegrenzungsgesetzes sollen unerwünschten Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanzinvestoren tätig sind, entgegenwirken. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Überarbeitung der Vorschriften zum abgestimmten Verhalten von Investoren, so genannte acting in concert,
- aussagefähigere wertpapierhandelsrechtliche Meldungen,
- bessere Informationen über Inhaber wesentlicher Beteiligungen,
- Verschärfung der Rechtsfolgen bei Verletzung von gesetzlichen Mitteilungspflichten,
- verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien,
- Konkretisierung der Informationsrechte der Belegschaften,
- Prüfung einer verbesserten Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen,
- intensive Beobachtung von Risiken durch BaFin und Deutsche Bundesbank.
Die beiden Gesetze sind eng miteinander verbunden, sind aber Bestandteil eigener Gesetzgebungsverfahren. Das Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes ist für das Frühjahr 2008 vorgesehen und wird in der Finanzbranche kritisch gesehen.