DVFA drängt auf einheitliche Standards für CoCo-Bonds
Nachdem die Bundesregierung steuerliche Klarheit für Contignent Convertible Bonds (CoCos) geschaffen hat, wie der Absolut|report berichtete, steht einem deutschen Markt für diese neuartigen Anleihen nur noch wenig im Wege. CoCos sind eine spezielle Form von Wandelanleihen, die unter vorher festgelegten Voraussetzungen ganz oder temporär abgeschrieben oder in Aktien gewandelt werden können. Emittierende Banken können so ihre Kernkapitalausstattung nach Basel III stärken, während Investoren bei Anlagen in diese Papiere einen attraktiven Renditeaufschlag gegenüber herkömmlichen Nachranganleihen erhalten.
Ende April hat sich die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) zu diesem wachsenden Segment geäußert und unter anderem einheitliche Richtlinien für die Emission dieser Anleihen gefordert. So sollte nach Auffassung der Vereinigung lediglich die Eigenkapitalquote als Wandlungsauslöser zulässig sein. Denkbar sind derzeit ebenfalls Gestaltungen, die den Trigger an die Ratingnote oder den Aktienkurs binden. Darüber hinaus spricht sich die DVFA für eine über die Laufzeit konstante und transparente Berechnungsgrundlage für die Eigenkapitalquote aus, die auch in den Konditionen festgeschrieben ist. Ebenfalls sollten keine Klauseln eingebaut werden, nach denen der Emittent die Anleihe außerplanmäßig abschreiben kann, fordert die DVFA.
Mit CoCo-Bonds als Alternative in der institutionellen Kapitalanlage beschäftigt sich auch ein Autorenteam von Assenagon in der aktuellen Ausgabe 2|2014 des Absolut|report.
Die besten Asset Manager in diesem jungen Marktsegment analysiert Absolut Research monatlich im Absolut|ranking - Credit Corporate Bonds Financials.