06.07.2004 | 

Deutsche Pensionsfonds dürfen in Hedge Fonds investieren

Deutsche Pensionsfonds dürfen schon heute frei in Hedge Fonds investieren,  im Gegensatz zu Versicherungen und Pensionskassen, die noch auf die Neuregelung der Anlageverordung und das passende Rundschreiben der BaFin warten müssen. Das Inkrafttreten der Anlageverordung wird für den 9. Juli erwartet, wenn der Bundesrat die Verordnung passieren läßt, was in Expertenkreisen erwartet wird. Dennoch haben Versicherungen und Pensionskassen auch in Zukunft strengere Regularien hinsichtlich der Investition in Hedge Fonds zu beachten als Pensionsfonds.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Referat im Bundesfinanzministerium (BMF) können, Pensionsfonds wegen der sog. "prudent person rule" und des Fehlens von Anlagebegrenzungen schon heute in Hedgefonds investieren, ohne dass die Anlageverordnung für Pensionsfonds an das neue Investmentgesetz angepasst wird, welches ja erstmals auch den Bereich der Hedge Fonds regelt und die Auflage und den Vertrieb von Hedge Fonds in Deutschland regelt. Es wird aber im BMF davon ausgegangen, dass auf Grundlage des geltenden Vorsichtsprinzips und der andersartigen Risiken von Hedge Fonds zunächt nur  eine vorsichtige Investition in Hedgefondsprodukte stattfinden wird.

Hinsichtlich Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung ist eine Änderung im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen EU-Pensionsfonds-Richtlinie geplant. Die Federführung liegt dafür zur Zeit beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS). Die Vorlage eines Referentenentwurfs ist für Oktober 2004 vorgesehen. Anhörungen dazu werden aber erst im März oder April 2005 erfolgen.

 

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