BaFin will ausländische Anbieter von Hedge-Fonds anlocken
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht unkonventionelle Wege, um ausländische Anbieter von Hedge-Fonds auf den deutschen Markt zu locken. Nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" (FTD) soll ein unbürokratisches Zulassungsverfahren dazu den Anstoss geben. Horst Nottmeier, Leiter der Ende 2003 neu gegründeten Abteilung für Hedge-Fonds, versuche jetzt direkt auf die Anbieter im Ausland zuzugehen.
Damit ist sich die BaFin anscheinend bewusst, dass viele ausländische Dach-Hedge-Fonds es ohnehin schwer haben, die steuerlichen Hürden des Investmentsteuergesetzes zu bewältigen. Durch ein unbürokratischeres Zulassungsverfahren will sie die Konkurrenz der Anbieter erhöhen und langjährige Erfahrung in den deutschen Markt holen. Einige dieser Anbieter dürften zudem Zugriff auf Hedge-Fonds haben, die in neuen Dachfonds-Produkten nicht vertreten sind.
Während die Deutsche-Bank-Tochter DWS, die Union Investment und die Pioneer Investments ihre Produkte öffentlich den Privatanlegern anbieten, darf die Allianz-Tochter Dit ihre in Luxemburg zugelassenen Produkte nur ohne Werbung verkaufen. Gemäß Paragraf 139 des Investmentgesetz (InvG) darf der öffentliche Vertrieb ausländischer Dach-Hedge-Fonds erst vorgenommen werden, wenn seit dem Eingang der vollständigen Anzeige bei der BaFin drei Monate vergangen sind und die Aufsicht den Vertrieb nicht untersagt hat. Dieses Verfahren birgt allerdings eine große Unsicherheit. Denn die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt die Aufsicht gesondert. Die Vollständigkeit der Anzeige bedeutet nicht, dass die Unterlagen den Anforderungen der BaFin entsprechen müssen. Anbieter könnten also nach drei Monaten eine Absage bekommen und müssten nach erneuter Anzeige wieder drei Monate warten. Dies macht jede Vertriebs- und Marketingplanung unmöglich. Gerade bei der komplexen und neuen Hedge-Fonds-Thematik sind jedoch genaue Angaben erforderlich.
Deswegen herrscht Unklarheit, was die genauen Anforderungen für ausländische Dach-Hedge-Fonds angeht. Zahlreiche ausländische Anbieter warten auf das noch nicht neu formulierte "Merkblatt für den Vertrieb ausländischer Investmentfonds". Bislang liegt nur das alte Merkblatt vor, das hier keine konkreten Angaben macht. Nottmeier, dessen Abteilung auch den Ausländern die Vertriebserlaubnis erteilt, sagte, dass das neue Merkblatt im Laufe des Juli veröffentlicht werden wird.
Um den Anbietern die Unsicherheit zu nehmen, bot der Referatsleiter an, die auch für sie neuen Aspekte individuell zu prüfen und schnelle und zufriedenstellende Lösungen für beide Seiten zu erreichen. Er regte an, dass ausländische Marktteilnehmer ihre Anzeige nach den grundsätzlichen Angaben des aktuell gültigen Merkblattes machen und die spezifischen Angaben für Dach-Hedge-Fonds unter Berücksichtigung des InvG individuell ergänzen. Dann sei die Chance auf eine Zulassung zum öffentlichen Vertrieb auch ohne Merkblatt denkbar.
Einen Pionier, der diesen Weg erfolgreich absolviert hat, gibt es bereits. Auch ohne Rücksicht auf das Merkblatt ließ die BaFin drei ausländische Dach-Hedge-Fonds der Unico Asset Management S.A., der Luxemburger Tochter der deutschen Union Investment Gruppe, in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zu.
Siehe Original hier: http://www.ftd.de/bm/ga/1088230649738.html?nv=rs !!alte Verlinkung!!
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