06.07.2004 | 

Vertriebsprobleme bei Hedge-Fonds in Deutschland

Die BaFin sucht nach einer konkreten Regelung für die Privatplatzierung von Single-Hedge-Fonds und ausländischen Dach-Hedge-Fonds ohne Vertriebserlaubnis in Deutschland. Denn diese beiden Fonds-Segemente dürfen nach dem neuen Investmentgesetz nur auf Nachfrage als Private Placement verkauft und nicht öffentlich beworben werden.

Gilt ein allgemeines Kundenanschreiben schon als Werbung? Diese und viele andere Fragen stellen sich derzeit den betroffenen Fondsgesellschaften. Deshalb hat die BaFin gemeinsam mit dem Bundesverband Alternative Investments (BAI) 90 Verbandsmitglieder angeschrieben und diese nach ihren Problemen mit der Privatplatzierung gefragt. "Aus den Antworten wollen wir dann eine praktikable Lösung entwickeln", sagte Horst Nottmeier von der BaFin der "Financial Times Deutschland". Achim Pütz, Vorsitzender des BAI, erwartet nicht, dass es eine alle Eventualitäten umfassende Regelung geben werde. "Unabhängig von der Schwierigkeit, alle Einzelfallgestaltungen zu erfassen, wäre ein solcher Regelungsdschungle kontraproduktiv, da er abschreckend wirken würde."

 

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