07.06.2009 | 

BaFin verlängert Leerverkaufsverbot

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29. Mai das Leerverkaufsverbot für bestimmte Titel der Finanzbranche in vollem Umfang bis zum 31. Januar 2010 verlängert. Somit gelten die Punkte 1. (Leerverkaufsverbote) und 2. (Ausnahmen) der Allgemeinverfügung vom 19. September und Punkt 1. (Ausnahmen) der Allgemeinverfügung vom 21. September 2008 fort.

Die BaFin führt zur Begründung an, dass die Mißstände an den Finanzmärkten, die zum Erlass des Leerverkaufsverbots geführt haben, weiter bestünden. Zwar sei eine Entspannung an den Finanzmärkten feststellbar, doch blieben eine hohe Volatilität bei Finanzaktien, sowie hohe Credit Spreads im Bankensektor. Das Verbot soll extreme Preisbewegungen bei gesamtwirtschaftlich bedeutsamen Unternehmen und Marktmaipulationen verhindern. Die Handelsbeschränkungen können von der BaFin bei einer raschen Erholung des Marktes vorzeitig aufgehoben werden.

Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit eines solchen Verbotes wurde in folgenden News angezweifelt:

Research: Verbot von Short-Selling verschlechtert Markteffizienz
http://www.absolut-report.de/news/detail/3488/

Research: Leerverkaufsverbote stoppen Kursverluste nicht
http://www.absolut-report.de/news/detail/3392/

BAI betont Effizienz von Leerverkäufen
http://www.absolut-report.de/news/detail/3217/

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