BaFin stellt Entschädigungsfall fest
Die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" (BaFin) hat im Falle der Frankfurter "Phoenix Kapitaldienst GmbH" den Entschädigungsfall festgestellt. Damit sind die Chancen der rund 30.000 geschädigten Anleger auf eine Entschädigung durch die "Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen" (EdW) gestiegen. Nach Auskunft der BaFin wird die EdW demnächst alle Investoren anschreiben.
Die Entschädigungsleistungen der EdW umfassen dem Gesetz zufolge 90 Prozent der Schadenssumme eines jeden Anlegers, maximal aber nur 20.000 Euro. Voraussetzung ist zudem, dass das Konto auf Euro-Basis geführt worden ist. Phoenix hatte den Anlegern auch US-Dollar-Konten angeboten. Nach Auskunft der BaFin müssen die geschädigten Anleger vorerst keine eigenen Schritte unternehmen. Sie haben ein Jahr Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Die EdW wird nun möglicherweise Entschädigungen bis zu 600 Millionen Euro zahlen müssen. Gerüchten, denen zufolge sie nicht genügend Reserven zur Verfügung habe, hat sie widersprochen: ?Wir können von unseren 760 Mitgliedsunternehmen zur Not Sonderbeiträge eintreiben und Kredite aufnehmen?, teilte die Einrichtung mit.
Das Amtsgericht Frankfurt/Man hat unterdessen das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Phoenix Kapitaldienst GmbH" eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist der Rechtsanwalt Frank Schmitt. Phoenix hatte seit 1992 das Anlageprodukt "Phoenix Managed Account" vertrieben. Dem Prospekt zufolge sollten Gewinne vor allem durch den Verkauf von Optionen erzielt werden. Die Konten der Anleger verzeichneten zuletzt Guthaben von insgesamt rund 800 Millionen Euro. Am 10. März zeigte die Geschäftsführung bei der BaFin die Überschuldung ihres Unternehmens an. Rund 600 Millionen Euro waren verschwunden. Die Kontogutschriften für die Kunden, die stetige Gewinne auswiesen, waren offenbar über viele Jahre hinweg gefälscht worden.
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18. März 2004:
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