BaFin-Rundschreiben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Am 24. Mai hat die BaFin eine neue Fassung des Rundschreibens zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (RS 9/2018 (BA)) von Kreditinstituten veröffentlicht, welches die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2011 ersetzt. Dieses basiert weitgehend auf dem bereits im vergangenen Oktober veröffentlichten Konsultationspapier. Ziel des Rundschreibens ist die Implementierung der Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs der Europäischen Bankenaufsicht EBA. Ein weiterer Aspekt ist die Notwendigkeit, angesichts des herrschenden Zinsniveaus die Behandlung negativer Zinsen bei der Berechnung der Zinsrisiken anzupassen.
Das vollständige Rundschreiben findet sich auf der Webseite der BaFin.
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