02.06.2011 | Recht

BaFin ersetzt Kapitalanlagerundschreiben für Versicherungsunternehmen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Kapitalanlagerundschreiben für Versicherungsunternehmen 15/2005 (VA) durch das Rundschreiben 4/2011 (VA) ersetzt. Die Darlegungspflichten zur Anlagepolitik, zu den Risiken aus Vermögensanlagen, den innerbetrieblichen Anlagerichtlinien für die Kapitalanlage, etc. nach der Sammelverfügung von Versicherungsunternehmen sind ab dem 01.06.2011 zu erfüllen. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch das neue Kapitalanlagerundschreiben. Die BaFin erwartet jedoch, dass die Versicherungsunternehmen ab Kenntnisnahme auch vor dem 01.06. bereits das neue Kapitalanlagerundschreiben beachten

Absolut|report hat bereits über wichtige Änderungen berichtet, bspw. über die "Due-Diligence bei Anlagen in Investmentfonds unter dem VAG" und über "Alternative UCITS-Fonds unter der VAG-Anlageverordnung".

Über die Auslegung bestimmter Passagen wird aktuell von Experten noch diskutiert. Wir werden Sie weiterhin in unseren Publikationen über die aktuellen, für die Kapitalanlage relevanten Entwicklungen unterrichten.

Die aktuelle Fassung des Rundschreibens finden Sie hier.

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