Abschaffung des LIBOR
Ende 2021 wird die Berechnung des LIBOR aller Voraussicht nach eingestellt. Bis dahin müssen sich im Markt Alternativen etabliert haben. Neuberger Berman geht in einem kurzen Marktbericht auf die Gründe für die Ablösung des LIBOR und die Entwicklungen bei der Etablierung neuer Zins-Benchmarks ein. Es gibt drei wesentliche Gründe für die Ablösung des LIBORs. Erstens ist der Interbankenmarkt nicht mehr liquide genug. Dies hat zweitens zur Folge, dass immer öfter statt echter Zinssätze Schätzungen für die Berechnung des LIBORs verwendet werden, was ihn anfällig für Manipulationen macht. Drittens handelt es sich um einen Zins, der unbesicherte Forderungen abbildet und somit eine Kreditrisikoprämie beinhaltet. International werden verschiedene Alternativen als Benchmark-Zins geplant: In den USA wird künftig SOFR genutzt, in Europa ESTER. Gemein haben alle, dass es sich um Zinsen handelt, die Übernachtkredite abbilden.
Quelle: Oliver Wyman, Neuberger Berman
Der neue US-Referenzzins SOFR wird seit April 2018 berechnet und bildet die Kosten für Übernachtkredite ab, die mit US-Treasuries besichert sind. Damit basiert der Zins auf dem liquidesten Geldmarktsegment, das es in den USA gibt. Wesentliche Unterschiede zum LIBOR sind zum einen die Besicherung, also das Fehlen einer Kreditrisikoprämie, wodurch die Zins-Benchmark nahezu risikofrei ist. Zum anderen bildet der SOFR lediglich die Übernachtzinsen ab und weist damit keine Zinsstruktur auf. Gemäß dem Übergangsplan des U.S. Alternative Reference Rates Committee soll ein zunehmend liquider und robuster Derivatemarkt aufgebaut werden, der den SOFR als Referenz nutzt. Der letzte Schritt umfasst den Aufbau einer Zinsstruktur im Jahr 2021, die auf SOFR-Derivaten basiert. Marktakteure sollten sich auf die Änderungen vorbereiten, die mit der Einstellung der LIBOR-Berechnung 2021 einhergehen.
Quelle: Alternative Reference Rates Committee
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