08.06.2015 | Recht

aba fordert Änderung der Rechnungszinsvorschriften

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) hat in einem aktuellen Positionspapier auf eine Problematik bei den Vorschriften zum Bestimmen des Rechnungszinses hingewiesen und mögliche Lösungen vorgestellt. Nach den HGB-Vorschriften wird der Rechnungszins zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen aus dem Durchschnittszins der letzten sieben Jahre berechnet. Zurzeit liegt der Rechnungszins bei 4,5 %, da noch die hohen Zinsen von 2008 in der Bewertung enthalten sind. Im nächsten Jahr werden diese allerdings durch die niedrigen Zinsen von 2015 ersetzt. Den Autoren zufolge wird der Zins bis Ende 2017 auf 2,7 % sinken, was bei deutschen Handelsbilanzen zu einem zusätzlichen jährlichen GuV-Effekt von ca. 35 - 45 Mrd. Euro führen wird.

Um diese Belastung für die Unternehmen zu reduzieren werden drei Lösungsansätze vorgestellt. Die Autoren schlagen eine Verlängerung des Zeitraums zur Berechnung des Durchschnittszinses vor. Der bisherige siebenjährige Zeitraum wurde unter der Annahme einer ausreichenden Glättung des Zinses eingeführt. Dieser Annahme wiedersprechen die Autoren und schlagen vor, den Betrachtungszeitraum auf 15 Jahre zu erhöhen, um eine bessere Glättung zu erreichen.

Ein anderer Vorschlag besteht darin, den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, höhere Zinseffekte über einen längeren Zeitraum zu verteilen. Konkret sollte es möglich sein, Zinsminderungen die beispielsweise 0,25 Prozentpunkte übersteigen über 15 Jahre verteilen zu können. Als dritte Möglichkeit wird angeführt, dass es aufgrund der langfristigen Planung mit den Rechnungszinsen vorteilhafter wäre, ein ökonomisches Modell und einer daraus abgeleiteten Zinserwartung zu nutzen.

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