21.01.2014 | Recht

aba empfiehlt Vorgabe von Mindeststandards für Kreditrisikobewertung

Im Juni letzten Jahres hat die aktualisierte EU-Ratingagenturen-Verordnung zu tiefgreifenden Konsequenzen für institutionelle Investoren geführt, wie auch der Absolut|report berichtete. Mit dem Ziel, den übermäßigen Rückgriff auf Ratings zu reduzieren, sieht die Verordnung vor, dass Finanzinstitute fortan selbst die Kreditqualität jedes Unternehmens und jedes Finanzinstruments ihres Portfolios zu prüfen haben, und sich dabei nicht ausschließlich und automatisch der Agentur-Ratings bedienen dürfen. Ende Dezember bezog auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge aba kritisch Stellung zu der geplanten Neuregelung. Das grundsätzliche Ziel, die Abhängigkeit von den Ratingagenturen zu lockern, sei zwar richtig, allerdings stellt der zwingende Aufbau eigener Prüfungsstrukturen die meisten Investoren vor enormen Aufwand und Kosten, die letztlich zu keinem wesentlichen Erkenntnisgewinn führten. Die aba empfiehlt daher stattdessen Mindeststandards für interne Kreditanalyseprozesse vorzugeben, die etwa die Auswertung der Ratingberichte der Agenturen vorschreibt. Für indirekte Anlagen, die über Kapitalverwaltungsgesellschaften getätigt werden, sieht die aba einzig den Manager und die Gesellschaft selbst in der Pflicht, die Bonität zu ermitteln.

Die BaFin hat unterdessen die Anforderungen im Dezember konkretisiert und in Teilen relativiert. Demnach ist es zunächst ausreichend, "wenn die eigene Kreditrisikobewertung in Form einer Plausibilisierung der externen Ratingbeurteilungen vorgenommen wird. Beispielsweise kann eine solche plausibilisierende Kreditrisikobewertung anhand des Ratingberichts der externen Agentur erfolgen", siehe Absolut|report vom 10. Dezember.

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