27.07.2020 | Recht

ESMA-Vorgaben für Performance Fees

Die ESMA hat Richtlinien für die Erhebung von Performance Fees durch UCITS und AIFs veröffentlicht, die in großen Teilen den bisherigen Vorgaben der BaFin entsprechen. Diese Vorgaben gliedern sich in fünf Säulen. Abschnitt 1 thematisiert die Berechnungsmethode der Performance Fee, die prüfbar und nicht manipulierbar sein soll. Im zweiten Teil wird sichergestellt, dass das Modell zur Erhebung der Fee sowie Anlageziele und Strategie des Fonds konsistent sind. Im dritten Abschnitt geht es um die Festlegung des Erhebungszeitraums. Dieser muss mindestens ein Jahr umfassen und für alle Shareclasses, die eine Performance Fee erheben, identisch sein. Ausgenommen sind Fonds mit symmetrischer Performance Fee, die in beide Richtungen wirkt, also bei einer Underperformance zu einer Verringerung der Kosten führt (Fulcrum Fee).
Der vierte Abschnitt behandelt die Vorgaben bei Aufholung vorher erlittener Verluste. Wird die Performance Fee in Abhängigkeit einer Benchmark erhoben, darf sie nur dann berechnet werden, wenn der Manager über fünf Jahre eine Outperformance zum Index erzielt. Wurde in den vergangenen fünf Jahren eine Underperformance erzielt, muss diese zunächst aufgeholt werden. Ähnlich ist dies bei Verwendung einer High Water Mark: Ist die Referenzperiode kürzer als die Gesamtlebensdauer des Fonds, muss sie mindestens fünf Jahre betragen. Eine einmal erreichte High Water Mark bleibt also mindestens fünf Jahre bestehen. Zuletzt wird klargestellt, dass Investoren über das Vorhandensein von Performance Fees und die möglichen Auswirkungen auf die Rendite angemessen informiert werden müssen. Eine ausdrückliche Warnung muss auf dem KIID angebracht werden, wenn die Performance Fee relativ zu einer Benchmark erhoben wird und demnach auch in Zeiten einer absolut negativen Entwicklung anfallen kann.


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