BaFin-Workshop zum Thema Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage
Die BaFin hat sich mit der Versicherungsbranche in einem zweiten Workshop zum Thema Nachhaltigkeit ausgetauscht. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Versicherer und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) die regulatorischen Vorgaben zur nachhaltigen Kapitalanlage im Risikomanagement umsetzen und worin die Herausforderungen bestehen.
Während sich der erste Workshop an große und mittlere Unternehmen richtete, ging es im zweiten Workshop um die Integration von ESG-Kriterien in das Risikomanagement kleinerer Versicherer und EbAVs. Noch offen ist, welche Informationspflichten für Versicherer und EbAVs gelten werden. Derzeit regeln das HGB und das VAG sowie die EIOPA, welche nicht-finanziellen Informationen veröffentlicht werden müssen. 
Quelle: BaFin
Neu sind seit Februar 2019 die Anpassungen der EbAV-II-Richtlinie, wodurch es den EbAVs gestattet wird, den möglichen langfristigen Auswirkungen der Anlageentscheidung auf ESG-Faktoren Rechnung zu tragen. Außerdem muss das Risikomanagementsystem von EbAVs künftig ESG-Risiken im Anlageprozess berücksichtigen. In der schriftlichen Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik muss dargelegt werden, wie die ESG-Aspekte in die Anlagepolitik eingebunden werden. Die im Workshop teilnehmenden Versicherer bewerteten die regulatorischen Neuerungen als positiv.
Weiteres Ergebnis des Workshops war, dass den Versicherern eine unternehmensindividuelle, subjektive Herangehensweise bei der Definition der ESG-Kriterien besonders wichtig ist.
Die BaFin hat angekündigt, dass sie sich in diesem Jahr mit der Durchführung von Szenarioanalysen und Klimastresstests auseinandersetzen wird.
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