05.04.2022 | Märkte

Vorschläge zur Ausweitung der EU-Taxonomie

Die EU Platform on Sustainable Finance hat Ende März 2022 umfangreiche Vorschläge unterbreitet, wie die ökologische Taxonomie auf weitere Sektoren und Aktivitäten ausgeweitet werden kann. Während die EU-Taxonomie gegenwärtig binär definiert, wann eine Aktivität als grün oder nicht grün einzustufen ist, verfolgen die Erweiterungen das Ziel, diejenigen Aktivitäten und Grenzwerte zu bestimmen, die auf jeden Fall unterbunden bzw. verbessert werden müssen, um die EU-Klimaziele zu erreichen. Entsprechende „Significant-Harm“-Aktivitäten gelten dann als rot. Die Differenz zwischen rot und grün wird als gelber Bereich der Transformation definiert. Entsprechende Finanzinstrumente oder Investitionen, die eine Tätigkeit aus dem roten in den gelben Bereich führen, würden nach dem Vorschlag als Amber Transition Finance deklariert werden können. Damit sollen notwendige Investitionen in die Modernisierung mobilisiert werden.


Quelle: EU Platform

Die entsprechenden Grenzwerte zwischen den Farben sollen dabei langfristig festgelegt und stabil gehalten werden, um die Aussagekraft zu sichern. Das Ampel-Konzept soll bspw. Investoren dabei helfen, gezielt Unternehmen anzusprechen und Risiken transparenter zu machen.


Quelle: EU Platform

Künftig sollen, dem Vorschlag nach, alle Aktivitäten eines Unternehmens dem Ampelsystem zugeordnet werden können. Ebenfalls ist geplant, eine vierte Kategorie für Low Environmental Impact Activities zu schaffen, sodass künftig alle wirtschaftlichen Aktivitäten im Hinblick auf die sechs ökologischen Ziele der EU abgedeckt werden.

 

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