02.12.2020 | Recht

Vereinheitlichung des deutschen Stiftungsrechts

Das Bundesjustizministerium hat im Oktober den lang erwarteten Entwurf zur Harmonisierung des deutschen Stiftungsrechts vorgelegt. Bislang befinden sich viele Regelungen in den Landesstiftungsgesetzen mit der Folge, dass Stiftungen in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlichen Rahmenbedingungen unterliegen. Mit dem Gesetzesvorhaben soll das Stiftungszivilrecht einheitlich auf Bundesebene im Rahmen der Paragrafen 80ff. BGB geregelt werden.

Eine zentrale Neuregelung ist die Einführung des Namenzusatzes und die Errichtung eines Stiftungsregisters, denn bislang können sich unter gewissen Umständen auch andere Rechtsformen als „Stiftung“ bezeichnen. Darüber hinaus enthält der Referentenentwurf Vorgaben zur Zerlegung und Zusammenlegung von Stiftungen. In Hinblick auf die Verwaltung des Stiftungsvermögens stellt der Entwurf klar, dass Gewinne aus Vermögensumschichtungen grundsätzlich dem zu erhaltenden Stiftungsvermögen zuzurechnen sind.

Der Bundesverband deutscher Stiftungen begrüßt die Reform, sieht jedoch an diversen Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf und bezeichnet den Entwurf in einer Stellungnahme als Rückschritt zum bestehenden Recht. Demnach sieht der Referentenentwurf unnötige Einschränkungen bei der Gestaltung der Satzung und bei der Auslegung des Stifterwillens vor. Die vorgesehene Regelung zur Anlage des Stiftungsvermögens bieten darüber hinaus nicht die dringend notwendige Flexibilität bei der Kapitalanlage im Niedrigzinsumfeld.


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