09.09.2019 | Märkte

Verband definiert Mindeststandard für Grüne Pfandbriefe

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken hat einen Katalog mit Mindestkriterien für die Emissionen von Grünen Pfandbriefen veröffentlicht. Darin werden geeignete Vermögenswerte festgeschrieben, die in die Deckungsmasse von Hypothekenpfandbriefen eingebracht werden dürfen, um das Siegel des Grünen Pfandbrief zu tragen. So sind bspw. bei Neubaufinanzierungen die gesetzlichen energetischen Standards einzuhalten. Bei Bestandsimmobilien im Bereich Gewerbe ist eines der folgenden drei Kriterien zu erfüllen: Einhaltung der Vergleichswerte des Energieverbrauchs gemäß den Ministerien für Umwelt und Wirtschaft, Vorlage eines Nachhaltigkeitszertifikats der Top-Kategorie oder Zugehörigkeit zu den Top-15 % bzgl. des Energieverbrauchs oder -bedarfs im nationalen Bestand. Bei Finanzierungen zur Renovierung oder Sanierung muss eine Senkung des Energieverbrauchs oder -bedarf um mindestens 30 % oder ein Niveau, das die EU-Klimaziele erfüllt, erreicht werden.


Quelle: vdp

Darüber hinaus sind die Green Bond Principles der ICMA einzuhalten und es is ein jährliches Reporting zu erstellen, dass u.a. Informationen zu den verbrieften Assets, eine External Review und einen Wirkungsbericht erhält.


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