EU-Pensionsfondsrichtlinie um ESG- und Klimarisiken ergänzt
Das EU-Parlament und der Rat der EU haben die überarbeitete Richtlinie für die betriebliche Altersvorsorge (IORP II) veröffentlicht. Zentrale Anpassungen umfassen unter anderem die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien, die Investitionsfreiheit, das Festsetzen des sozialen Zwecks sowie die Solvency-II-Befreiung.
Als zentraler Bestandteil der EU-Richtlinie wird festgelegt, dass Pensionsfonds von den Solvency-II-Vorgaben unberührt bleiben, da dies eine zu hohe Belastung für die Vorsorger nach sich ziehen würde. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass unter anderem angesichts der demographischen Entwicklung geeignete Regularien und Kontrollvehikel für betriebliche Vorsorger umgesetzt werden. Für die Wahrung der Generationengerechtigkeit soll eine entsprechende Risiken- und Leistungsverteilung umgesetzt werden. Hierauf soll auch das Risikomanagement angepasst werden. Falls relevant, sollen unter anderem die Risikofaktoren Klimawandel, Ressourcenverbrauch, Umwelt- und Sozialrisiken sowie Stranded Assets integriert werden. Eine zwingende Integration von ESG-Kriterien in das Risikomanagement ist nicht vorgesehen.
Die zugesprochene Investitionsfreiheit der Pensionsfonds umfasst Investments in illiquide Assets und Non-Traded Regulated Markets bei einer breiten internationalen Diversifikation. Hier wird die Langfristigkeit hervorgehoben und definiert. Nach der EU-Richtlinie werden unter langfristigen Anlageinstrumenten Non-Transferable Securities verstanden, die nicht auf dem Finanzmarkt gehandelt werden können. Hierzu zählen Infrastrukturprojekte, Immobilien, nichtgelistete Unternehmen sowie Infrastrukturprojekte mit Fokus auf Low Carbon und Climate Change. Außerdem soll es betrieblichen Altersvorsorgern ermöglicht werden, die ESG-Wirkung ihrer Investments in die Anlageentscheidung aufzunehmen.
Als Einrichtung mit sozialem Zweck, nehmen Umwelt-, Sozial- und Governancekriterien für betriebliche Altersvorsorger eine besondere Rolle ein. Dementsprechend sollte offengelegt werden, ob und wie die UN Principles for Responsible Investments in den Investitionsentscheidungen und im Risikomanagement verankert wurden. Innerhalb der Governance-Strukturen sollen ebenfalls ESG-Kriterien berücksichtigt und einer regelmäßigen internen Überprüfung unterzogen werden. Die ESG-Kriterien oder Mindestanforderungen werden nicht genauer definiert oder festgelegt. Bezüglich der generellen Berichterstattung wird gefordert, dass Jahresberichte öffentlich zugänglich bereitgestellt werden.
Im Herbst wird mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments gerechnet. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.
Die Herausforderungen für Pensionskassen hat unter anderem Norbert Schulte-Mattler, Vorstand der Philips Pensionskasse, in Absolut|report 2|2016 in der Rubrik Drei Fragen an erörtert. Auch Heribert Karch, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge aba, kommentierte in der Ausgabe 5|2013 des Absolut|report in der Rubrik Drei Fragen an den Wandel der betrieblichen Altersvorsorge.
Absolut Research unterstützt institutionelle Investoren bei der Selektion von Asset Managern mit der monatlichen Publikation Absolut|ranking. Insgesamt umfassen die Absolut|rankings mehr als 12.000 institutionelle Publikumsfonds, aufgeteilt in 25 Asset-Klassen und Marktsegmente und mehr als 100 Universen.