04.10.2022 | Märkte

Strenger Transparenzkodex für Schweizer ESG-Produkte

Die Asset Management Association der Schweiz (AMAS) hat mit ihren Mitgliedern eine Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug erarbeitet. Die Vorgaben sind freiwillig und definieren erstmals Mindeststandards, die in Bezug auf Nachhaltgikeit auf Manager- und Produktebene einzuhalten sind. Dazu zählen bspw. Verpflichtungen der Asset Manager sicher zu stellen, dass notwendige Infrastrukturen und organistatorische Voraussetzungen erfüllt sind, um die formulierten Nachhaltigkeitsziele umzusetzen. Zudem verpflichten sich Asset Manager, externe ESG-Datenquellen offenzulegen und die für den Anlageprozess relevanten Datenkriterien in nachvollziehbarer Form festzuhalten.

In Hinblick auf Produkte haben sich die Mitglieder darauf verständigt, dass Strategien, die ausschließlich ESG-Integratin oder Ausschlusskriterien umsetzen, nicht länger als nachhaltig bezeichnet werden dürfen. Darüber hinaus müssen Nachhaltigkeitspolitik, definierte Nachhaltigkeitsansätze sowie die für die Umsetzung der Anlagestrategie relevanten Nachhaltigkeits-Metriken dokumentiert sein, wie auch im Anlageprozess angewandte Datenkriterien, Research- und Analysetools. Wird Stewardship ausgeübt, müssen die Grundsätze der vorzunehmenden Aktivitäten dargelegt sein.

Die Selbstregulierung tritt am 30. September 2023 in Kraft mit einer Übergangsfrist bis am 30. September 2024 zur Einreichung der angepassten Fondsreglemente und Prospekte bei der FINMA.

 

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