26.06.2014 | Märkte

Sachwerteverband veröffentlicht Mindeststandard für Performance-Berichte

Der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen bsi hat Anfang Juni einen Standard zur Erstellung von Performance-Berichten durch Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht, der den bisherigen Leistungsbilanzstandard ablöst. Damit reagiert der Verband auf das durch das KAGB veränderte Berichtswesen für Manager alternativer Investmentfonds (AIF). Vollmitglieder des bsi sind künftig verpflichtet über alle Investmentvermögen, die seit dem 22. Juli 2013 eigen- oder fremdverwaltet werden, nach Vorgabe des Standards jährllch zu berichten. Vermögenswerte, die vor dem 22. Juli 2013 öffentlich angeboten wurden, werden vom neuen Berichtsstandard ebenfalls erfasst. Auch Private Placements, die unter eine der KVG-Zulassung entsprechende Asset-Klasse fallen, schließt der Standard ein.

Sowohl auf KVG-Ebene als auch auf Ebene der Asset-Klassen definiert der Standard Kennziffern, mit dem Ziel Transparenz und Vergleichbarkeit für Investoren und Interessenten erhöhen. So wird deutlich, in welchen Asset-Klassen der Manager, welche Performance erzielt hat. Der Verband räumt ein, dass mit der Kumulierung auf Asset-Klassen-Ebene zwar ein Informationsverlust einhergehe, allerdings sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Berichte zu einzelnen Fonds, etwa bei Spezial-AIFs für professionelle Anleger, nicht immer zulässig sind. Durch das KAGB sind Manager altenativer Investmentfonds bereits deutlich stärker dazu gezwungen, regelmäßig an die BaFin und die Bundesbank zu berichten. Der neue Standard erweitert diese Anforderungen und ermöglicht die Erfassung des Track Records des Asset Managers insgesamt und für einzelne Asset-Klassen.

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