30.01.2008 | 

Risikobegrenzungsgesetz wird weiterhin von Experten abgelehnt

Zu dem geplanten Risikobegrenzungsgesetz (Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken), dessen Entwurf bereits durch das Kabinett Merkel gebilligt wurde, fand am 23. Januar eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss statt. Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) hat dazu Stellung genommen. Die  Interessenvertretung der im Bereich Alternative Investments (u.a. Hedgefonds und Private Equity) engagierten Anbieter und Nachfrager, befürchtet eine weitere Schwächung des Finanzstandortes Deutschland.

Demnach hätte die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss deutlich gemacht, dass nach mehrheitlicher Auffassung der Sachverständigen Detailregelungen im Gesetz nicht nur viel zu unbestimmt und daher wenig praktikabel sind, wie beispielsweise die neu implementierte Definition des abgestimmten Verhaltens (Acting in Concert), sondern auch zu einer signifikanten Schlechterstellung von Minderheitsaktionären gegenüber Mehrheitsaktionären und Vorständen börsennotierter Gesellschaften führen. Unter der vorgeschlagenen Definition, nach der die Geeignetheit zur dauerhaften und erheblichen Beeinflussung der unternehmerischen Ausrichtung schon ausreichend sein soll, um ein abgestimmtes Verhalten anzunehmen, bliebe nicht nur für die Durchsetzung, sondern bereits für die Vertretung von Aktionärsinteressen, die von den Interessen des Unternehmens - bzw. dessen Vorstand abweichen, kein Raum, da erhebliche Folgen bzw. Sanktionen für diese Minderheitsaktionäre drohten. Vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages, in dem der Bürokratieabbau im Finanzsektor festgeschrieben wurde und durch eine eins-zu-eins Umsetzung der europäischen Vorgaben erreicht werden soll, seien derartige Regelungen unverständlich, zumal sie europarechtlich nicht geboten seien.

Mit dem auch schon als «Lex Deutsche Börse» bezeichneten Projekt will die Regierung angebliche Risiken «für die Stabilität des  Finanzsystems und für die  Zielunternehmen selbst» bekämpfen, die von Finanzinvestoren wie Hedge- Funds ausgehen. Aus der Begründung zum Gesetz wird aber nicht klar, worin diese Gefahren bestehen sollen.  Die zentralen Änderungen bedeuten für Investoren  vor allem mehr Unsicherheit und Bürokratie.

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