Reform des Investmentsteuergesetzes zur Besteuerung von Publikumsfonds
Der Vorschlag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Investmentsteuergesetzes beinhaltet die Abschaffung der Steuerbefreiung für Publikumsfonds und ersetzt das alte Konzept durch einen Ansatz, der auf drei Säulen basiert. Diese sehen vor, dass auf Fondsebene eine Steuer von 15,825 % auf Dividenden deutscher Aktien sowie Einkünfte aus deutschen Immobilien erhoben wird. Dabei setzt sich der Steuersatz aus 15 % Körperschaftssteuer und 0,825 % Solidaritätszuschlag zusammen. Weiterhin soll die Steuerbefreiung bestimmter Investmenterträge bei körperschaftssteuerpflichtigen betrieblichen Anlegern und Personenunternehmen aufgehoben werden. Im Gegenzug umfasst die dritte Säule Steuererleichterungen auf Anlegerebene, wenn bestimmte Schwellenwerte für Aktien- oder Immobilienbesitz erreicht werden. Ausländische Publikumsfonds und Spezialfonds wären von diesen Änderungen nicht betroffen, gleiches gilt für ausländische Anleger, die in deutsche Publikumsfonds investieren. 
Quelle: Copenhagen Economics
In dem Vorschlag wird beschwichtigend darauf hingewiesen, dass der Anteil der Einkünfte deutscher Publikumsfonds, auf den sich diese Neuregelung beziehen würde, lediglich bei 15 % liegt. Weiterhin wird auf die bereits erwähnten Steuerbefreiungen auf Anlegerebene verwiesen, die ab einem Anteil deutscher Aktien- bzw. Immobilienerträge von 51% der gesamten Fondserträge greifen sollen. Die Auswirkungen dieser Reform sind nach Ansicht der Autoren vorab schwer abschätzbar, doch wird damit gerechnet, dass sich die Rendite der betroffenen Publikumsfonds ja nach Anlegergruppe um 24 bis 30 Basispunkte reduzieren könnte. Durch zu erwartende Umschichtungen auf Fonds- und Anlegerebene dürften die Auswirkungen unter dem Strich geringer ausfallen.