17.03.2008 | BAI-Konferenz

Rechtliche Rahmenbedingungen für Hedgefonds in Deutschland weiterhin sehr restriktiv

Auf der BAI - Alternative Investor Conference wurde auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hedgefonds in Deutschland diskutiert. Dr. Horst Nottmeier, Referatsleiter für Hedgefonds bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), räumte ein, dass die Änderungen im Investmentgesetz gering waren. Er sieht allerdings große Möglichkeiten für Hedgefonds im Spezialfonds-Bereich. Auch die "sonstigen Sondervermögen" sowie die "Investment AG" sollten laut Nottmeier dieses Jahr an Bedeutung gewinnen.

Dr. Jörg Stotz, Geschäftsführer von Hansainvest, sieht einige erfolgversprechende Änderungen im Bereich der Spezialfonds. "Diese können jetzt das gesamte Spektrum der Alternative Investments abdecken", sagte Stotz. Er sieht, wie ein erheblicher Teil der Anbieter von Alternative Investments, großes Interesse der Investoren an UCITS-III-regulierten Fonds.

Achim Pütz, 1. Vorsitzender des Bundesverbands Alternative Investments (BAI) sowie auch Dr. Horst Nottmeier von der BaFin wiesen in der Diskussion allerdings darauf hin, dass UCITS III-Produkte wie 130/30-Fonds oder Absolute-Return-Fonds nicht die gleichen Möglichkeiten bei ihren Investitionsentscheidungen haben, wie nach deutschem Recht regulierte Hedgefonds. Bei diesen Fonds sind Leerverkäufe (Short-Selling) ausgeschlossen. Sie können dies allerdings über derivative Instrumente, wie Swaps, nachbilden. Das Marktrisiko darf allerdings laut deutschem Investmentgesetz nicht höher als 200 Prozent liegen, so Pütz.

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