26.10.2010 | Report

Neue Regeln für offene Immobilienfonds

Am 22. September 2010 wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsweise des Kapitalmarktes vorgestellt. Dieser enthält auch eine Neufassung der Anlagebedingungen für offene Immobilienfonds im Investmentgesetz, die die Anwaltskanzlei Clifford Chance in einer Publikation aus dem September zusammenfasst.

Neu ist eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten. Damit werden die Investorenrechte deutlich eingeschränkt, da bisher wie bei allen Publikumsfonds eine Rückgabe jederzeit möglich war. Ausnahmen gibt es nur für Privatanleger, da Rückgaben bis 5.000 Euro pro Monat und Anleger weiterhin möglich sein sollen. Zusätzlich sollen Rücknahmeabschläge Anreize für eine längere Haltedauer setzen.
Desweiteren wird die Frequenz der Bewertungen erhöht. Auch sollen Ausschüttungen aufgrund der längeren Haltedauern verbindlich werden. Für die Aussetzung von Anteilsrückgaben wird es nun eine ausführliche gesetzliche Regelung in drei Phasen geben.

In der Folge der Gesetzesänderungen könnten offenen Immobilienfonds für institutionelle Investoren deutlich unattraktiver werden. Dies gilt besonders für Versicherungen, bei denen die Zuschreibung von offenen Immobilienfonds an die Immobilienquote an eine sechsmonatige Rückgabefrist geknüpft ist.

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