11.01.2018 | Absolut|report

Neue Investmentbesteuerung ist in Kraft getreten

Das am 1.1.2018 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung ändert die Regelungen zur Besteuerung von Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds grundlegend. So greift die Besteuerung nicht mehr ausschließlich auf Ebene des Anlegers, sondern ebenso auf Fondsebene. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, können gewisse Erträge mittels der Teilfreistellung je nach Fondsart steuerlich entlastet werden.

Stephan Härtwig und Martina Westenberger von PricewaterhouseCoopers haben im Absolut|report 4|2017 die Auswirkungen bereits ausführlich beschrieben. Sie stellen dar, mit welchen konkreten Veränderungen institutionelle Investoren auf Fonds- und Anlegerebene rechnen müssen.



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