14.07.2010 | 

Neue Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen in Kraft getreten

Am 30. Juni wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung veröffentlicht, die zum ersten Juli in Kraft getreten ist. Die Anlageverordnung spezifiziert den § 54 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, der die Kapitalanlagebedingungen für Versicherungsunternehmen vorgibt.

Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf die Quoten für alternative Asset-Klassen bzw. erweitern das Investment-Universum für Versicherungen. Die Quote für Investments in Private Equity und Infrastruktur wurde von 10 % auf 15 % erhöht. Desweiteren wird eine Quote zur Anlage in Rohstoffe in Höhe von 5 % zugelassen, zusätzlich zur Hedgefondsquote von 5 %. Geschlossene Immobilienfonds können nun unter bestimmten Bedingungen der Immobilienquote zugeschlagen werden, anstatt der Beteiligungsquote. Die Bedingungen für eine Anlage in Sondervermögen und Staatsanleihen wurden zudem gelockert.

Branchenverbände und Experten begrüßten die Änderungen zur Anlageverordnung, da sie die Möglichkeiten für mehr Diversifikation und höhere risikoadjustierten Ergebnisse der Kapitalanlage von Versicherungsunternehmen ermögliche.

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