12.03.2004 |
Mustervertragsbedingungen für Dach-Hedge-Fonds genehmigt
Nachdem am 26. Februar 2004 die Mustervertragsbedingungen für Single-Hedge-Fonds durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt worden sind, können Markt-Teilnehmer seit dem 3. März 2004 auch auf Vertragsmuster für Dach-Hedge-Fonds zurückgreifen. Die Mustervertragsbedingungen sind Textbausteine für die Vertragsbedingungen der künftigen Fonds, auf deren Basis die Fondsgesellschaften ihre Produkte bei der BaFin einreichen können.
Die Mustervertragsbedingungen für Dach-Hedge-Fonds können Sie hier !!alte Verlinkung!! abrufen.
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