29.01.2020 | Recht

Merkblatt der BaFin zu Nachhaltigkeitsrisiken

Ein professionelles Risikomanagement schließt auch Nachhaltigkeitskriterien mit ein. Dies hat die BaFin in ihrem kürzlich veröffentlichten Merkblatt bekräftigt und darauf hingewiesen, dass Nachhaltigkeitsrisiken mitnichten ein weiches Kriterium sind, sondern sehr konkrete wirtschaftliche Auswirkungen haben können.
Die BaFin sensibilisiert insbesondere für Transitionsrisiken im Bereich Klima und Umwelt, also Risiken, die mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft einhergehen. Im Zusammenspiel mit den klassischen Umweltrisiken (Hitzeperioden, Waldbrände, Überflutungen etc.) können sich Transitionsrisiken potenzieren. Ein denkbares Szenario ist, dass ein bestimmtes Umweltereignis eine plötzliche und radikale Umstellung der Wirtschaft nach sich zieht: Beispielsweise hat die Katastrophe von Fukushima quasi über Nacht die Rahmenbedingungen für Energieversorger substanziell verändert.

Quelle: BaFin

Die BaFin nimmt neben den Umweltthemen auch Bezug auf die Bereiche Soziales und Unternehmensführung. Hier sind vor allem mögliche Reputationsschäden und juristische Risiken zu berücksichtigen.

Die Einführung einer separaten Risikoart "Nachhaltigkeitsrisiken" wird abgelehnt, da eine sinnvolle Abgrenzung nicht vorgenommen werden könne. Stattdessen wird angeregt eine Übersetzung in bekannte Risikoarten vorzunehmen. Für ein Unternehmen, welches sehr stark auf fossile Energieträger setzt, wird regelmäßig ein höheres Adressenausfallrisiko anzusetzen sein. Die Aktien eines dieselaffinen Automobilkonzerns unterliegen einem höheren Marktpreisrisiko. Ein strategisches Risiko kann sich realisieren, wenn einem Industriezweig seine Geschäftsbasis abhanden kommt.  

Die BaFin empfiehlt, eigenständige Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln oder bestehende Strategien entsprechend anzupassen. Um die Nachhaltigkeit von Finanzanlagen festzustellen und daraus ggf. Handlungsbedarf abzuleiten, wird der Einsatz von Stresstests und die Verwendung von ESG-Ratings angeregt.


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