Luxemburg vs. Gibraltar
Eine aktuelle Gegenüberstellung der Fondsstandorte Luxemburg und Gibralter analysiert nicht nur deren Vor- und Nachteile, sondern zeigt auch, welche Erfolgsfaktoren für die Errichtung von modernen (Hedge-)Fonds-Strukturen massgeblich sind: Schnelle Gründung, hohe Flexibilität und die erforderliche Freiheit für die Umsetzung der Anlagepolitik.
Gibraltar hat seine Financial Services (Experienced Investor Funds, EIF) Regulations 2005 im August 2005 veröffentlicht, Luxemburg zog mit dem Gesetz über spezialisierte Investmentfonds im Februar 2007 Specialised Investment Funds (SIF) nach. Beide Länder stellen für den Autor, Rolf Majcen, Geschäftsführer von FTC Capital GmbH, daher Alternativen zu beliebten Fondsstandorten wie den Cayman Islands, Bermuda, Bahamas oder den Britischen Jungferninseln dar. Die Analyse beider Standorte finden Abonnenten im Download.
Gibraltar als bislang eher unbekannter Standort, ist aufgrund der interessanten Rahmenbedingungen und der EU-Mitgliedschaft ein attraktives Domizil für Hedgefonds. Will ein Fondsmanager oder Promotor seinen etwa in der Karibik angesiedelten Hedgefonds künftig als Experienced Investor Fund (EIF) unter der Rechtsordnung von Gibraltar führen um ihn auf diese Weise in einem steueroptimierten Domizil der Europäischen Union zu haben, muss er den Fonds im Heimatstaat keinesfalls liquidieren. Genau für einen solchen Fall bietet sich die Möglichkeit der gesellschaftsrechtlichen Sitzverlegung an, ein Vorgang (Redomizilierung). Abonnenten finden beiligend den Report "Making the move: Verlegung von Hedgefonds nach Gibraltar" der Capita Financial Group, der sich eingehend mit der Thematik der Redomizilierung auseinander setzt.