16.11.2020 | Märkte

Kosten von Stiftungsfonds

Ein Großteil der Stiftungsfonds weist ein eher ungünstiges Preis-Leistungs-Verhältnis auf. Zu diesem Fazit kommt Frank Wettlauffer, der in einer Studie die Kostenquoten von 53 Stiftungsfonds analysiert und Empfehlungen für künftige Anlagen formuliert hat.

Im Gegenzug für verschiedene Steuervorteile sind Stiftungen gesetzlich dazu verpflichtet ihre Mittel sparsam zu verwenden. Konkret müssen Kostenquoten auf diversen Ebenen befolgt werden. Die Verwaltungskosten der Stiftungen sowie Kosten, die beim Fundraising entstehen, sollten 30 % der Einnahmen nicht überschreiten. Das Gebot der sparsamen Mittelverwendung erstreckt sich gleichermaßen auf die Vergabe der Vermögensverwaltungsmandate oder die Anlage in Fonds. Demnach sollten Kosten für das Erzielen von Kapitalerträgen möglichst gering sein.


Als Datengrundlage zur Bestimmung der Kostenquote nutzte der Autor 53 Fonds, die von Mmd Analyse & Advisory in der Datenbank AssetStandard als Stiftungsfonds klassifizierte wurden. Da für Stiftungen lediglich die langfristig systematisch erzielbare Rendite relevant ist, wurde der für die mittlere und längere Zukunft erwartete Durchschnittsertrag der Fonds zur Errechnung der Kostenquote verwendet:
Kostenquote = Gesamtkostenquote / erwarteter Durchschnittsertrag
Der erwartete Durchschnittsertrag ergibt sich aus der durchschnittlichen Vermögensstruktur multipliziert mit den erwarteten Durchschnittsrenditen für die jeweilige Vermögensklasse.

Lediglich sechs der 53 Stiftungsfonds weisen eine Kostenquote zwischen 20 % und 29 % auf und sind damit uneingeschränkt stiftungsgeeignet. Knapp die Hälfte (29) haben Kostenquoten zwischen 32 % und 48 % und überschreiten damit die 30%-Schwelle. Ein Drittel (18) der Stiftungsfonds entsprechen mit Kostenquoten zwischen 50 % und 103 % nicht dem Gebot der sparsamem Mittelverwendung und können somit nicht als stiftungskonform bezeichnet werden.
Der Autor stellt Richtwerte für einen Stiftungskonformitäts-Check der Kapitalanlagen von Stiftungen zur Verfügung. Des Weiteren ruft er zu mehr Eigeninitiative der Stiftungen auf und verweist auf Möglichkeiten der Kapitalanlage in Vermögenspooling-Fonds und ETFs.


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