Kommentar: Steuergesetzgeber akzeptiert alternative Anlagestrategien
Ab dem 1. Januar 2018 tritt durch das Investmentsteuerreformgesetz in Deutschland ein neues Konzept der Besteuerung für Fonds und Fondsanleger in Kraft. Investoren können zukünftig ohne steuerliche Nachteile in alternative Anlagestrategien investieren. Die bisher hohen steuerlichen Compliance-Anforderungen an Investmentfonds werden abgeschafft; die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger entfällt. Klassische Long-only-Fonds und Fonds mit alternativen Anlagestrategien werden steuerrechtlich erstmals gleichgestellt. Die damit verbundenen Möglichkeiten und Erfordernisse zeigen Robert Welzel und Steffen Gnutzmann , beide Partner bei WTS, in ihrem Kommentar auf.

Abonennten des Absolut|alternative können den Kommentar in der Ausgabe 12|2016 auf Seite 9 lesen.