18.10.2018 | Absolut|report 4|2018

Infrastrukturinvestitionen für Versicherungen – Behandlung von Risiken unter Solvency II

Infrastruktur als Anlageklasse ist bei institutionellen Anlegern weiterhin gefragt, auch wenn die regulatorischen Vorgaben bislang ungünstig oder unklar waren. Mit dem Auslegungsschreiben vom 28. März 2018 hat die BaFin die Anforderungen konkretisiert, die für Versicherungsunternehmen bei Investments in Infrastruktur gelten. Dr. Joachim Kayser und Franz Messner von Dechert LLP gehen auf die veränderten Rahmenbedingungen für Versicherer ein.



Abonnenten des Absolut|report finden den Beitrag in Ausgabe 4|2018 auf Seite 66.

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