11.10.2005 | 

Herausforderungen bei der Auflegung von Dach-Hedgefonds durch eine Deutsche Master-KAG

Dr. Jörg W. Stotz, Geschäftsführer der HANSAINVEST, Hanseatische

Investment-Gesellschaft mbH in Hamburg, gibt einen detaillierten und

strukturierten Einblick über spezifische Anforderungen einer deutschen

(Master-) Kapitalanlagegesellschaft bei der Auflegung von

Dach-Hedgefonds in der Form von Sondervermögen.

Schwerpunkte sind das Genehmigungsverfahren, die Zulässigkeit und

Verwahrung von Zielfonds, das Portfolio- und Risikomanagement sowie die

Herausforderungen bei der Abwicklung.

Der Abschnitt Genehmigungsverfahren befasst sich mit der Genehmigung

der Kapitalanlagegesellschaft und des Sondervermögens. Beim

Unterabschnitt Zulässigkeit und Verwahrung von Zielfonds geht es um

zulässige Vermögensgegenstände und Anlagegrenzen, aufsichtsrechtliche

und steuerliche Transparenz als auch um die Verwahrung von Zielfonds.

Im letzten Teil des Artikels informiert der Autor über die Abwicklung

von Anteilen an Dach-Hedgefonds, an Zielfonds und die

Anteilwertermittlung von Dach-Hedgefonds.  

Abonnenten des Absolut Reports finden diesen Artikel in Ausgabe Nr. 27, Seiten 26-39.

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