Haftung von Stiftungsorganen bei der Vermögensanlage
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. hat in einer aktuellen Publikation das Thema Haftung in Stiftungen unter besonderer Berücksichtigung der Vermögensanlage erläutert. Dies beinhaltet die zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen der Haftung, vor allem die Innenhaftung der Vorstände gegenüber der Stiftung, sowie die Haftung bei Kollegialorganen. Grundsätzlich besteht für Stiftungsvorstände bei der Verwaltung der Stiftung, was die Vermögensanlage einschließt, ein gewisser Ermessensspielraum. Das bloße Auftreten von Verlusten in der Geldanlage stellt nicht notwendigerweise eine Pflichtverletzung des Vorstandes dar. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Anlageentscheidung objektiv falsch war, was sowohl zu risikoreiche als auch zu renditearme (bzw. renditelose) Investments betrifft. Unterschieden wird bei der Verantwortlichkeit der Pflichtverletzung zudem zwischen Vorsatz und grober bzw. einfacher Fahrlässigkeit.
Weiterhin wird auf Schutzmöglichkeiten eingegangen. Diese umfassen die Festlegung von Anlagerichtlinien durch den Vorstand, die schriftliche Fixierung der Gründe für getroffene Entscheidungen sowie die Hinzuziehung externer Berater in Vermögens- und Steuerfragen. Daneben können innerhalb eines mehrköpfigen Vorstandes Ressorts zugewiesen werden. Eine weitere Möglichkeit bietet der Abschluss einer D&O-Versicherung, die die privaten Haftungsrisiken der Vorstände absichert, so denn sie nicht vorsätzlich gehandelt haben. Zum Abschluss wird auf die strafrechtliche Haftung eingegangen.
Die Stiftungsinfo Nr. 4 "Haftung" ist im Mai 2015 erschienen. Zum Probelesen steht diese sonst nur Mitgliedern zugängliche Publikation des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen auch Nicht-Mitgliedern zur Verfügung. Das Heft ist in Kooperation mit der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz entstanden. Als unabhängiger Dachverband vertritt der Bundesverband Deutscher Stiftungen die Interessen der Stiftungen in Deutschland. Der größte Stiftungsverband in Europa hat über 4.000 Mitglieder; über Stiftungsverwaltungen sind ihm mehr als 7.000 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Damit repräsentiert der Dachverband rund drei Viertel des deutschen Stiftungsvermögens in Höhe von mehr als 100 Milliarden Euro. Näheres zum Bundesverband finden Sie unter: www.stiftungen.org.
Die Stiftungsinfo Haftung steht unter https://shop.stiftungen.org/stiftungsinfo-nr-4-haftung zum Download bereit.
Im Absolut|report gehen Berenike Wiener vom Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. und Dieter Lehmann, Mitglied der Geschäftsleitung der VolkswagenStiftung, auf die Problematik des Niedrigzinsniveaus für Stiftungen ein. In einem Artikel in der Ausgabe 2|2012 des Absolut|report werden zudem die Herausforderungen von Stiftungen bei der Vermögensanlage gezeigt und die Komponenten einer erfolgreichen Asset Allocation skizziert. Wie große Stiftungen in den USA arbeiten und welche Optionen es für deutsche Stiftungen gibt, finden Sie in folgendem Artikel.