06.10.2008 | Studie

Gesetz zu Swiss Limited Partnerships verfehlt erhoffte Wirkung

Das Institut für Klein- und Mittelunternehmen (KMU-HSG) der Universität St. Gallen hat in einer aktuellen Untersuchung den Einfluss der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KgK), auch "Swiss Limited Partnership" genannt, auf den Schweizer Venture Capital Markt analysiert. Die KgK stellt das Pendant zur angelsächsischen Limited Partnership dar, die als Standardform der Organisation von VC-Gesellschaften gilt.

Am 01. Januar 2007 verabschiedete die Schweizer Bundesregierung das Gesetz über kollektive Kapitalanlagen und schuf damit die Möglichkeit ein international übliches Anlagevehikel für VC-Investitionen bereitzustellen. Bisher seien VC-Fonds mit Schweizer Management meist im Ausland domiziliert, da so höhere Flexibilität und Steuervorteile erreicht wurden.

Dem Autor Dr. Heiko Bergmann zufolge, seien im Bereich des Angebots an VC-Finanzierung keine positiven Effekte durch die Möglichkeit KgKs gründen zu können, zu erwarten, da eine VC-Investition von der potentiellen Rendite der Zielunternehmen und nicht vom Anlagevehikel getrieben werde.
Durch die zunehmende Globalisierung sei die Domizilierung des Fonds ebenfalls nicht entscheidend für das Wachstum des VC-Marktes, weshalb auch hier nur geringe positive Effekte auf den Schweizer VC-Markt erwartet werden. Als dritter Einflussfaktor wird die Beseitigung steuerlicher Unsicherheiten durch die gesetzliche Neuregelung untersucht. Hier würde vor allem die nicht geklärte steuerliche Behandlung des Carried Interest einen Hemmfaktor darstellen, da nicht abschließend geklärt sei, ob der Carried Interest als steuerfreier Kapitalgewinn oder steuerpflichtiges Einkommen behandelt werde. Der Autor sieht den Beitrag von KgKs zum Wachstum des Schweizer VC-Marktes als gering an. Die KgKs böten lediglich eine zusätzliche Wahlmöglichkeit für die Organisation von VC-Gesellschaften.

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